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Cornelia Rundt: „Asylsuchende und geduldete Zugewanderte müssen Sprachkurse besuchen können – nur so gelingt ihr Start am deutschen Arbeitsmarkt“

Ein von Niedersachsen sowie weiteren Bundesländern eingebrachter Antrag hat heute bei der Konferenz der Integrationsministerinnen und -minister in Magdeburg eine klare Mehrheit gefunden. Cornelia Rundt, die für die Umsetzung von Integrationsprojekten in Niedersachsen zuständige Sozialministerin, bringt die Forderung so auf den Punkt: „Asylsuchende und in Deutschland geduldete Zuwanderinnen und Zuwanderer müssen Sprachkurse besuchen können – nur so gelingt ihr Start am deutschen Arbeitsmarkt.“ Um dieses Ziel zu erreichen, sollen laut Beschluss der Ministerinnen und Minister künftig mehr Zuwanderinnen und Zuwanderer an Integrationskursen teilnehmen dürfen – „eine solche Entscheidung ist ein wichtiger Schritt hin zum Aufbau einer gelebten Willkommenskultur“, sagt Rundt. „Integrationskurse sind ein wichtiges Instrument, um Zugewanderten eine gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, so die Ministerin. „Die Teilnahme an einem Integrationskurs hilft den zugewanderten Menschen dabei, Behördengänge und auch den Kontakt mit der Nachbarschaft meistern zu können. Die Menschen können sich so besser einleben, der Verwaltungsaufwand wird reduziert und ein Start am Arbeitsmarkt ermöglicht.“ Auch mit Blick auf den Fachkräftebedarf in Deutschland sei dieses von Bedeutung.

Bisher haben geduldete Zugewanderte sowie Menschen, die Asyl suchen, keinen Anspruch darauf, an Integrationskursen teilzunehmen (zur Erklärung: Bei geduldeten Mitbürgerinnen und Mitbürgern wird zunächst nur vorübergehend auf eine Abschiebung verzichtet). Dadurch haben diese Menschen bisher auch keine Möglichkeit, am Sprachunterricht teilzunehmen. Niedersachsen und eine Reihe weiterer Bundesländer wollen dies nun ändern und haben eine entsprechende Initiative gestartet. Sozialministerin Cornelia Rundt erklärt: „Die Sprache ist der Schlüssel. Wer nicht Deutsch spricht, hat schlechtere Chancen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.“ Die Ministerin erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorsieht, Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie den sogenannten Geduldeten nach drei Monaten den Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen. „Wie soll das gehen, wenn jemand sich nicht verständigen kann?“, fragt die Sozialministerin. Rundt votierte auf der heutigen Konferenz für den Antrag aus Berlin, wonach die Integrationsministerinnen und -minister den vom Bund angekündigten Zugang für Asylsuchende und geduldete Zugewanderte zum Arbeitsmarkt nach einer Wartezeit von drei Monaten begrüßen – der Bund wird aufgefordert, diese im Koalitionsvertrag festgeschriebene Absicht schleunigst umzusetzen. Cornelia Rundt appelliert nun an die Bundesregierung, so schnell wie möglich die Initiative der Länder aufzugreifen und die Vorsaussetzungen dafür zu schaffen, dass auch Asylbewerberinnen und -bewerber sowie geduldete Zuwanderinnen und Zuwanderer möglichst rasch einen gleichberechtigten Anspruch auf die Teilnahme an Integrationskursen erhalten – „dies ist ein Ausdruck unserer Willkommenskultur“.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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