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Carola Reimann: Daten aus Gesundheits-Apps müssen besser geschützt werden

Gesundheitsministerinnen und -minister stimmen für Niedersachsens Antrag – Vorschlag: Qualitätssiegel für Apps


„Viele Menschen nutzen Gesundheits-Apps oder Fitnessarmbänder – was die Anbieter aber mit ihren sehr persönlichen Daten anstellen können, ist unklar; hier müssen wir klare Regeln schaffen, auf die sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen können.“ Das sagt Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann anlässlich der heutigen Verabschiedung eines entsprechenden Antrags aus Niedersachsen auf der Gesundheitsministerkonferenz. Sinnvoll könne beispielsweise ein Qualitätssiegel für Wearables (z.B. Fitnessuhren) und Handy-Apps sein, die formal nicht als Medizinprodukt gelten und somit nicht den für diese geltenden Bestimmungen unterliegen.

Die Einführung eines solchen Qualitätssiegels soll nun geprüft werden, dazu fordern die Länder den Bund auf. Außerdem soll die Nutzung der Daten aus den Gesundheits-Apps nur mit einer Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen dürfen, ihnen muss der Zweck der Nutzung bekannt sein. Der aktuell vorliegende Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine „Digitale Versorgungs-Gesetz“ (DVG) deckt diese Angebote nicht mit ab.

In dem auf der Ministerkonferenz verabschiedeten Antrag ist von einem „Vakuum bei der Frage der vertrauensvollen Nutzung von Gesundheitsdaten“ die Rede. Eine Diskussion über die Nutzung dieser Lifestyle-Geräte und über die Eignung der von ihnen aufgezeichneten Daten zur Gesundheitsvorsorge, Patientenversorgung und Forschung sei dringend erforderlich. „Es fehlen Regelungen, zu welchem Zweck diese Daten genutzt werden können und wer diese Daten nutzen darf. Die Chancen der Digitalisierung auf dem Gebiet der Gesundheitsversorgung sind groß und wir wollen diese nutzen, aber wir dürfen die Risiken nicht aus dem Blick verlieren“, sagt Ministerin Reimann, die auf der Gesundheits-ministerkonferenz von ihrer Gesundheitsabteilungsleiterin Claudia Schröder vertreten wird.

Außerdem soll nach dem Willen der Gesundheitsministerinnen und -minister den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Einrichtungen des Gesundheitswesens und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit gegeben werden zu entscheiden, welche Geräte und Apps geeignet sind, qualitativ verlässliche Informationen zu liefern. Das soll für die Nutzerinnen und Nutzer in Zukunft überprüfbar sein, ggf. in Form des erwähnten Qualitätssiegels für Wearables und Apps. Einen gangbaren Weg zeigt die vom Bundesgesundheitsministerium geförderte CHARISMHA-Studie des niedersächsischen Peter L. Reichertz Institutes für Medizinische Informatik der Medizinischen Hochschule Hannover und der TU Braunschweig (PLRI) auf.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
06.06.2019

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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