Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung 2017 vom 19. – 23.06.

Niedersachsens Sozialministerin Rundt: „Eine gut aufgestellte Beratung ist entscheidend, um Menschen aus der Überschuldung zu führen.“


Anlässlich der diesjährigen bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung unter dem Motto ‚Überschuldete brauchen starke Beratung‘ sagt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt: „Trotz geringer Arbeitslosigkeit und guter Konjunkturentwicklung hat sich die Überschuldungsquote bundesweit erhöht. Eine gut aufgestellte Beratung ist dabei entscheidend, um Menschen wieder aus der Überschuldung zu führen.“ In der Beratung könnten Perspektiven für eine Entschuldung entwickelt werden, auch präventiv könne einer Verschuldung entgegengewirkt werden, so die Ministerin.

Bundesweit hat sich die Überschuldungsquote von 2013 (9,81 %) kontinuierlich weiter auf nunmehr 10,06 % erhöht. Im Vergleich zu beispielsweise England (2016: 13,9 %) oder den USA (2016: 16,8 %) steht Deutschland zwar besser da. Dennoch betont Ministerin Rundt: „Wir sprechen hier von fast 7 Millionen Menschen, die durch die Überschuldungssituation in nahezu allen Bereichen ihrer Existenz massiv destabilisiert werden.“ In Niedersachsen ist die Überschuldungsquote gegen den Bundestrend von 10,44 % in 2013 auf 10,42 % in 2016 leicht zurückgegangen, liegt aber noch über dem Bundesdurchschnitt.

In 2015 haben von 6,7 Millionen überschuldeten Personen lediglich 647.136 wegen finanzieller Probleme das Beratungsangebot in einer der 1.400 bundesweiten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch genommen. „Die Schuldnerberatung muss bei den überschuldeten Menschen als Anlaufstelle bekannter werden, zugleich müssen Hemmschwellen bei der Inanspruchnahme der Beratung abgebaut werden“, unterstreicht Ministerin Rundt.

Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) begrüßt das diesjährige Motto der Aktionswoche der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), das den Blick auf die teils problematischen finanziellen und personellen Rahmenbedingungen der Schuldnerberatung lenkt. „Wir brauchen ein kostenloses, niedrigschwelliges und qualitativ hochwertiges Beratungsangebot für alle ver- und überschuldeten Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Art ihrer Einkommen. Es kann nicht sein, dass Erwerbstätige, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige oder Asylbewerberinnen und Asylbewerber in einigen Regionen keinen Zugang zu einer kostenfreien Schuldnerberatung haben“, unterstreicht die Vorsitzende der LAG FW Hanna Naber, dazu bedürfe es einer angemessenen personellen und materiellen Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen.

Grundlage einer funktionsfähigen und bedarfsdeckenden Schuldnerberatung ist eine auskömmliche Finanzierung. Die soziale Schuldnerberatung ist gesetzlich als kommunale Ermessensleistung ausgelegt, während die Insolvenzberatung in die Zuständigkeit der Länder fällt. Das Land Niedersachen fördert vor diesem Hintergrund zusammen mit dem Niedersächsischen Sparkassenverband freiwillig mit jeweils mehr als einer halben Million Euro jährlich Personalkostenzuschüsse für Schuldnerberatungsstellen, die durch kostenlose Maßnahmen der persönlichen Hilfe der Überschuldung privater Haushalte entgegenwirken. Darüber hinaus wird mit Landesmitteln ein überdurchschnittlich dichtes Netz von ca. 270 geeigneten Stellen für die unentgeltliche Aufgabenwahrnehmung im außergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren finanziert.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.06.2017

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln