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"Ausgehebelt? - Krankenhausinvestitionskostenförderung"

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Gudrun Pieper und Annette Schwarz (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Gudrun Pieper und Annette Schwarz (CDU) hatten gefragt:

Es gibt Hinweise darauf, dass das Sozialministerium Veränderungen bei der Krankenhausinvestitionskostenförderung erwägt.

1. Nimmt die Landesregierung Abstand von ihrem Vorhaben, die Krankenhausstrukturfondsmittel zur Hebelung von Krediten, die einzelne Krankenhäuser aufnehmen, zu verwenden?

2. Ist eine Kürzung der Pauschalmittel zwecks Schaffung anderer Finanzierungsinstrumente beabsichtigt?

3. Plant die Landesregierung ein Sondervermögen zur Krankenhausinvestitionskostenförderung?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Haushaltskonsolidierung und Sicherstellung der Gesundheitsversorgung sind wichtige gesellschaftspolitische Themen, die in einem Spannungsfeld zueinander stehen. Die Landesregierung befindet sich derzeit in der Vorbereitung des Haushaltsplanentwurfes 2017 und der Mipla. In diesem Kontext sind alle erdenklichen Alternativen zu prüfen, um diesem Spannungsfeld gerecht zu werden. Dazu gehören selbstverständlich auch der Umgang mit dem Krankenhausstrukturfonds des Bundes und den Landesfördermitteln für Krankenhausinvestitionen. Am Ende dieses Prüfprozesses wird ein Plan zu entwickeln sein, der dem niedersächsischen Landtag als Gesetzentwurf der Landesregierung zugeleitet werden wird.

Zu 1.:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 2.:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 3.:

Siehe Vorbemerkung.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.04.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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