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Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Lübeck

Schwierige Situation von Alleinerziehenden – Sozialministerin Cornelia Rundt: „Alleinerziehende Berufstätige brauchen unsere volle Unterstützung!“


Die Situation von berufstägigen alleinerziehenden Elternteilen muss weiter und nachhaltig verbessert werden. Dieser Forderung verlieh die Arbeits- und Sozialministerkonferenz heute mit einem entsprechenden Antrag Nachdruck. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, ihre bisherigen Maßnahmen und die der Agenturen für Arbeit und Jobcenter in Zusammenarbeit mit den Ländern auszubauen, um Alleinerziehende besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. So sollen Alleinerziehende ohne Berufsabschluss durch entsprechende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten stärker dabei unterstützt werden, einen Berufsabschluss nachholen zu können; Alleinerziehende mit Berufsabschluss sollten gezielt in qualifizierte Beschäftigung oder Aus- und Weiterbildung vermittelt werden. Hierfür mahnen die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren ein weiteres Förderprogramm an.

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt befürwortet den Antrag voll und ganz. „Alleinerziehende sind in vielerlei Hinsicht unter Druck. Sie sind durch ihre Erwerbstätigkeit und die Fürsorge gegenüber ihren Kindern doppelt beansprucht. Außerdem tragen sie viele soziale und wirtschaftliche Risiken alleine. Gesellschaftliche Anerkennung für diese Leistung ist nicht genug. Berufstätige Alleinerziehende brauchen vor allem unsere tatkräftige Unterstützung“, so die Ministerin.

Um zum Beispiel alleinerziehenden Frauen in Niedersachsen mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bieten, fördert unser Landesprogramm „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“, kurz FIFA, mehrere Projekte. Dafür stehen in diesem und nächsten Jahr rund 1,2 Millionen Euro vom Land und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Alleinerziehende sind im Durchschnitt häufiger als andere erwerbslos oder finden oft nur Jobs, die weit unter ihren Möglichkeiten liegen. So kommt die Studie „Alleinerziehende unter Druck“ der Bertelsmann Stiftung zu dem Ergebnis, dass 37,6 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland im Jahr 2015 SGB-II-Leistungen bezogen. Damit sind sie fünf Mal so häufig von Grundsicherungsleistungen abhängig wie Haushalte von Paaren mit minderjährigen Kindern (7,3 Prozent).

Mit ihrem Antrag verfolgt Niedersachsens Sozialministerin Rundt mit ihren Amtskolleginnen und Amtskollegen das Ziel, das die Bertelsmann-Studie auch belegt: Nur der Weg in eine ausreichend bezahlte Beschäftigung ermöglicht alleinerziehenden Elternteilen langfristig ein Leben ohne Armutsrisiko.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.12.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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