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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage: Gibt es in den Geburtsstationen genügend Belegärzte? (Teil 2)

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr, Björn Försterling und Horst Kortlang (FDP) geantwortet


Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr, Björn Försterling und Horst Kortlang (FDP) hatten gefragt:

Die Anwesenheit eines Arztes ist für viele werdende Mütter bei der Geburt ein wichtiger Faktor. Ebenso wie bei den Hebammen zeichnen sich aber auch hier Engpässe ab.

1. Mit welchen zusätzlichen Kosten haben die in der Geburtshilfe auch belegärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte nach Erkenntnissen der Landesregierung durch weitere im Raum stehende Erhöhungen der Versicherungsbeiträge zu rechnen?

2. Liegen bereits Hinweise vor, dass entsprechend tätige Ärztinnen und Ärzte die belegärztliche Tätigkeit vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung einstellen werden?

3. Wie will die Landesregierung sich für die Lösung der angesprochenen Problematik einsetzen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Auf die Beantwortung von Teil 1 der Mündlichen Anfrage wird Bezug genommen.

Zu 1.:

Die Landesregierung und die Ärztekammer Niedersachsen haben keine Erkenntnisse über eine facharztspezifische Erhöhung der Versicherungsbeiträge. Dies schließt die in der Geburtshilfe belegärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte ein.

Zu 2.:

Der Landesregierung liegen aktuell keine Hinweise vor, dass die in der Geburtshilfe belegärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte ihre belegärztliche Tätigkeit einstellen werden

Zu 3.:

Die Vergütung von Belegärztinnen und Belegärzten bestimmt sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab, der von der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen im Bewertungsaus-schuss beschlossen wird. Die Bewertung der Leistungen der aktiven Geburtshilfe wurde vom Bewertungsaus-schuss mit Wirkung vom 01.10.2010 auf der Grundlage von Analysen zur Höhe der Haftpflichtprämien um rd. 59 % angehoben. Sollte aufgrund von steigenden Haftpflichtprämien eine Änderung notwendig sein, wäre es Aufgabe des Bewertungsausschuss dies in einer Bewertungsanhebung der geburtshilflichen Leistung des EBM zu berücksichtigen. Dazu liegen der Landesregierung aktuell keine Erkenntnisse vor.

Die Honorare für die privatrechtlich abzurechnende Behandlung von Patientinnen richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ein etwaiger Ausgleich für steigende Haftpflichtprämien wäre durch das für die GOÄ zuständige Bundesgesundheitsministerium zu prüfen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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