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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage: Gibt es in den Geburtsstationen genügend Belegärzte? (Teil 1)

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr, Björn Försterling und Horst Kortlang (FDP) geantwortet.


Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr, Björn Försterling und Horst Kortlang (FDP) hatten gefragt:

Die Anwesenheit eines Arztes ist für viele werdende Mütter bei der Geburt ein wichtiger Faktor. Ebenso wie bei den Hebammen zeichnen sich aber auch hier Engpässe ab.

1. Welche Erkenntnisse über die Entwicklung von Geburtsstationen sowie die Anzahl der dort belegärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte in der Geburtshilfe in Niedersachsen liegen der Landesregierung vor?

2. Wie haben sich nach Erkenntnis der Landesregierung die Beiträge zur Berufshaftpflicht für die auch in der belegärztlichen Geburtshilfe tätigen Ärztinnen und Ärzte entwickelt?

3. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass es für das genannte ärztliche Personal keinen Ausgleich für steigende Haftpflichtprämien gibt, wie dieser für Hebammen existiert?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Aktuell sind an 73 Krankenhäusern Abteilungen für Geburtshilfe (GEB) in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen. Diese entwickelten sich wie folgt:

Jahr

Abteilungen

Plan-betten

GEB

Fallzahl

GEB

Verweildauer (Tage)

Geborene in Nieders.

Ärztinnen und Ärzte in Abteilungen für *Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Insges.

Darunter Belegärzte

Darunter von BÄ angestellte Ärzte

2002

108

1.649

78.232

5,3

69489

329

124

12

2010

88

1.208

69.860

4,4

65.141

441

63

1

2011

87

1.172

67.277

4,4

57.617

442

64

2012

86

1.130

69.120

4,2

58.183

453

64

2013

82

1.085

70.880

4,1

59.156

460

59

2

2014

80

1.065

76.379

3,9

62.146

462

50

2015

77

1.041

75.888

3,8

58.480

476

47

2016

75

1.017

Daten sind noch nicht verfügbar.

2017

73

1.007

Quelle: Krankenhausplan /amtliche Krankenhausstatistik

* Die Krankenhausstatistik erhebt das Personal des Fachgebietes nicht getrennt für die Geburtshilfe

Absolut sank die Zahl der Geborenen von 73.193 im Jahre 2002 auf 67.183 im Jahre 2015. Im gleichen Zeitraum sank die durchschnittliche Verweildauer von 5,3 auf 3,8 Tage. Dieser Rückgang um rund ein Drittel hat ebenfalls Wirkung gezeigt und zu einer deutlichen Reduzierung der Anzahl der Geburtshilfen wie auch der Bettenkapazität beigetragen.

Mit dem Konzentrationsprozess im Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe geht der Trend zur Umwandlung von Belegabteilungen in hauptamtlich geführte Abteilungen einher. Deutlich wird dies am Anteil der Belegärztinnen und -ärzte am gesamten ärztlichen Personal dieses Fachgebietes. Dieser sank von 38% im Jahre 2002 auf 10% im Jahre 2015.

Zu 2.:

Die Landesregierung hat zu der Entwicklung von Haftpflichtbeiträgen für Ärztinnen und Ärzte keine Informationen. Mit der letzten Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe vom 15.09.2016 (Nds. GVBl. S. 192) ist die hinreichende Haftpflichtversicherung als gesetzliche Berufspflicht für Ärztinnen und Ärzte eingeführt und der Ärztekammer Niedersachsen als zuständiger Stelle eine Kontrollfunktion zugewiesen worden. Auf Nachfrage teilte die Ärztekammer Niedersachsen mit, dass dort derzeit noch keine Daten über die Höhe oder die berufsgruppenspezifischen Entwicklungen von Versicherungsbeiträgen vorlägen.

Zu 3.:

Die Situation von Hebammen und der in der belegärztlichen Geburtshilfe tätigen Ärztinnen und Ärzte ist nur bedingt vergleichbar. Die Honorare für die Behandlung von Kassenpatientinnen durch Ärztinnen bzw. Ärzten und Hebammen unterliegen unterschiedlichen Mechanismen. Die Vergütung von Belegärztinnen und Belegärzten bestimmt sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab, der von der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen im Bewertungsausschuss beschlossen wird. Die Bewertung der Leistungen der aktiven Geburtshilfe wurde vom Bewertungsausschuss mit Wirkung vom 01.10.2010 auf der Grundlage von Analysen zur Höhe der Haftpflichtprämien um rd. 59 % angehoben. Sollte aufgrund von steigenden Haftpflichtprämien eine Änderung notwendig sein, wäre es Aufgabe des Bewertungsausschuss, dies in einer Bewertungsanhebung der geburtshilflichen Leistung des EBM zu berücksichtigen. Dazu liegen der Landesregierung aktuell keine Erkenntnisse vor.

Die Honorare für die privatrechtlich abzurechnende Behandlung von Patientinnen richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ein etwaiger Ausgleich für steigende Haftpflichtprämien wäre durch das für die GOÄ zuständige Bundesgesundheitsministerium zu prüfen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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