Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage: Familienfreundlichkeit der Ministerien

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) geantwortet.


Der Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) hatte gefragt:

Das audit-berufundfamilie-Zertifikat ist nach eigenen Angaben „ein strategisches Management-instrument, das Unternehmen und Institutionen dazu nutzen, ihre Personalpolitik familien- und lebensphasenbewusst auszurichten.“

Laut dem Internetportal www.familien-in-niedersachsen.de erhielten in diesem Jahr deutschlandweit insgesamt 297 Arbeitgeber die Auszeichnung. In Niedersachsen erhielten 115 Unternehmen und Institutionen sowie 13 Hochschulen ein Zertifikat. Auch die Niedersächsische Staatskanzlei und sechs weitere Ministerien wurden mit dem Zertifikat ausgezeichnet. Allerdings ist umstritten, inwieweit diese Zertifizierung die tatsächliche alltägliche Familienfreundlichkeit abbildet.

1. Wie viele mobile Endgeräte stehen in den einzelnen Ministerien für Mitarbeiter zur Verfügung, die aufgrund von Krankheit der Kinder nicht zur Arbeit kommen können?

2. Wie viele Eltern-Kind-Räume gibt es in den einzelnen Ministerien?

3. Besteht in den einzelnen Ministerien die Möglichkeit einer Kinderbetreuung?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Sowohl die Gleichstellung von Frauen und Männern als auch die Gewinnung und Bindung von Personal erfordern in Zeiten des demografischen Wandels auch für die niedersächsische Landesverwaltung die Entwicklung und Umsetzung einer neuen Beschäftigungskultur. Familiengerechte, flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit von Telearbeitsangeboten und das Kontakthalten bei Beurlaubungen sind nur drei von vielen Maßnahmen, die dazu beitragen können, das die Landesverwaltung diesen Zielen gerecht wird.

Die Zertifizierung als familienfreundliches Unternehmen stellt einen geeigneten Beitrag dazu dar. Dabei rücken neben der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im herkömmlichen Sinn zunehmend auch die Betreuungs- oder Pflegeaufgaben der Beschäftigten für die Elterngeneration in das Blickfeld.

Eine besondere, nicht planbare Situation stellen die Erkrankung eines Kindes oder kurzfristige Betreuungsengpässe dar. Eine Bereitstellung von technischer Infrastruktur durch den Dienstherrn oder Arbeitgeber, um im Falle der Erkrankung von Kindern für dienstliche Belange erreichbar zu sein, hilft dienstliche Belange und persönlichen Gestaltungsspielraum zu vereinbaren.

Über die im Folgenden genannten Möglichkeiten hinaus gibt es Freistellungsmöglichkeiten für beide Elternteile bei Krankheit von Kindern im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und für Beamtinnen und Beamte nach der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung.

Zu 1.:

Die Nutzung Mobiler Endgeräte wird erfahrungsgemäß häufiger von Mitarbeiterinnen in Anspruch genommen, da es faktisch immer noch vermehrt Frauen sind, die die Kinderbetreuung im Krankheitsfall übernehmen. Die Anzahl der ressortspezifisch zur Verfügung stehenden mobilen Endgeräte ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Als mobile Endgeräte sind mobile Notebooks aufgeführt, die zum Zwecke kurzfristiger mobiler Arbeit zur Verfügung stehen. Diese Zahl ist in Beziehung gesetzt zur Zahl der Beschäftigten in den einzelnen Ministerien. Beschäftigte sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Ministeriums, unabhängig von ihrem Status.

Nicht erfasst sind die dienstlichen Notebooks der Telearbeitenden, die damit ebenfalls von zu Hause arbeiten können und auch nicht die Arbeitsplätze, die permanent mit Notebooks ausgestattet sind. Engpässe bei den vorhandenen zusätzlichen Notebooks sind bislang nicht bekannt geworden.


Anzahl der Beschäftigten

Anzahl der Notebooks

Bemerkungen

Niedersächsische Staatskanzlei (StK)

318

6

Diese Geräte stehen über das in der Stk. praktizierte Homeoffice-Verfahren hinaus zur Verfügung. Im Rahmen von Homeoffice können bis zu 40% der regelmäßigen individuellen Arbeitszeit von zu Hause erbracht werden

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI)

538

4

Auf diese Geräte kann zusätzlich zu den Notebooks, Convertibles und mobilen Endgeräten zugegriffen werden, die den Beschäftigten bereits zur Verfügung stehen (Ausstattungsgrad 56%). Darüber hinaus können ein IPad und ein IPhone ausgeliehen werden. Die Einrichtung des Zugangs in das Landesnetz ist innerhalb einer Woche möglich.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS)

400

13

davon 5 mit Zugangsmöglichkeit zum Landesdatennetz

Niedersächsisches Kultusministerium (MK)

300

5

mit gesichertem Zugang in das Landesdatennetz. Erprobung von mobilem Arbeiten vom 01.02.2016 bis 31.07.2017. (Bei Beschäftigten mit Familienaufgaben wird vorzugsweise eine längerfristige technische Umrüstung der Standardarbeitsplatzausstattung auf ein Notebook geprüft und vorgenommen.)

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)

298

6

Niedersächsisches Finanzministerium (MF)

356

5

davon 2 mit Zugangsmöglichkeit zum Landesdatennetz, auf die insbesondere Beschäftigte zugreifen können, die aus Betreuungsgründen ausnahmsweise zu Hause arbeiten wollen.

Niedersächsisches Justizministerium (MJ)

210

3

zusätzliche Geräte für Beschäftigte, die nicht bereits über ein mobiles Endgerät verfügen (Ausstattungsgrad über 60 %).

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

204

3

zusätzliche Geräte (zu 60 Arbeitsplätzen mit mobile working bzw. Telearbeit).

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW)

343

12

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)

290

18

davon 7 mit Zugangsmöglichkeit ins Landesdatennetz.

Zu 2.:

Im MS und im MU gibt es je einen Eltern-Kind Raum. Im ML ist ein Sanitäts- und Ruheraum von 12 qm unter anderem mit Schreibtisch und IT eingerichtet, der auch als Eltern-Kind-Raum genutzt werden kann.

Das im MWK bereits im Jahr 2007 eingeführte Eltern-Kind-Büro hat sich in der Praxis nicht bewährt und wurde in 2015 durch ein mobiles Eltern-Kind-Büro ersetzt, so dass jeder Elternteil trotz Kinderbetreuung im gewohnten Arbeitsumfeld arbeiten kann. Dieses Modell wird erheblich besser genutzt als die damalige stationäre Lösung.

Darüber hinaus ist es in allen Ministerien möglich, Kinder im Bedarfsfall (zum Beispiel auch wegen eines kurzfristigen Wegfalls der regulären Betreuung) im Büro eines Elternteils zu betreuen. Diese Möglichkeit besteht, weil der überwiegende Teil der Beschäftigten ein Einzelbüro hat. Um eine Betreuung dort zu erleichtern stehen im ML, im MW und im MI besondere Angebote (Kids-Mobil, Spielzeugkisten) zur Verfügung. In der StK steht Spielzeug für alle Altersklassen und ein Laptop mit Videospielen zur Verfügung. Zusätzlich gibt es in der Landesvertretung in Berlin Kinderbücher in der Bibliothek des Hauses sowie ein Klappbett, dass im Büro des jeweiligen Elternteils aufgestellt werden kann. Im MF und MJ gibt es ein „rollendes Kinderzimmer“. Dabei handelt es sich um ein besonders konzipiertes Möbelstück, das mit Spielzeug, einem Wickeltisch und Ablageflächen ausgestattet ist.

Zu 3.:

Im MS (Dienstgebäude Gustav-Bratke-Allee) befindet sich eine ressortübergreifende Großtagespflegestelle, deren Angebot sich in erster Linie an Landesbedienstete (einschließlich der Beschäftigten bei den Ministerien) richtet. Dies Angebot wird in externer Trägerschaft geführt und bietet maximal zehn Plätze für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren an. Die Großtagespflegestelle bietet darüber hinaus bei Betreuungsengpässen die Möglichkeit, Kinder bis zu 13 Jahren bei entsprechenden Vakanzen zeitlich begrenzt im Rahmen eines sogenannten „Babysitterdienstes“ betreuen zu lassen.

Mit dem „TIGA-Park“ wird durch eine Elterninitiative eine Kindertagesstätte samt Hort im Hauptgebäude der Oberfinanzdirektion betrieben, die ebenfalls insbesondere Landesbedienstete für ihre Kinder nutzen.

MWK kann darüber hinaus im Bedarfsfall auf entsprechende Einrichtungen des Geschäftsbereiches (Hochschuleinrichtungen) zurückgreifen.

Die StK bietet in den Sommerferien am Standort Hannover regelmäßig für drei Wochen eine ganztägige Kinderbetreuung in Zusammenarbeit mit der Region Hannover an.

Zur Betreuung durch die Eltern wird auf die Vorbemerkung bzw. die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln