Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage: DITIB in den Jugendringen

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Christian Dürr, Björn Försterling, Jan-Christoph Oetjen, Hillgriet Eilers, Jörg Bode, Dr. Stefan Birkner und Christian Grascha (FDP) geantwortet.


Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Christian Dürr, Björn Försterling, Jan-Christoph Oetjen, Hillgriet Eilers, Jörg Bode, Dr. Stefan Birkner und Christian Grascha (FDP) hatten gefragt:

Wie u.a. die Braunschweiger Zeitung am 3. Februar 2017 berichtete, wurden Ermittlungen gegen einen Imam aus dem DITIB-Verband eingeleitet, weil er Anhänger der sogenannten Gülen-Bewegung im Auftrag der türkischen Regierung ausspioniert haben soll. Am 15. Februar 2017 berichtete u.a. die Tagesschau auf ihrem Internetauftritt, dass Wohnungen von vier islamischen Geistlichen, die dem DITIB-Verband angehören, in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz von der Polizei durchsucht worden seien. Gegen die Beschuldigten bestehe der Verdacht, dass sie Informationen über Anhänger der Gülen-Bewegung gesammelt und dem türkischen Generalkonsulat in Köln berichtet hätten, so die Bundesanwaltschaft. In dem Bericht der Tagesschau heißt es weiter, mindestens 13 Imame hätten nach Erkenntnissen des NRW-Verfassungsschutzes Informationen über Anhänger des Predigers Gülen an die sogenannte Diyanet in der Türkei weitergegeben. Der Landesjugendverband Niedersachsen & Bremen des DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V., Landesjugendverband Niedersachsen/Bremen) gehört dem Landesjugendring Niedersachsen e.V. an. In Hannover gehört die DITIB Jungend Hannover dem Stadtjugendring Hannover e.V. an.

1. Wie bewertet die Landesregierung die Mitgliedschaft des DITIB-Jugendverbandes im Landesjugendring Niedersachsen e.V. vor dem Hintergrund, dass Teile des DITIBDachverbandes der Spionage verdächtigt werden?

2. Wie steht die Landesregierung zu der Mitgliedschaft der DITIB-Jugendverbände in den Jugendringen?

3. Sieht die Landesregierung Gefahren in solch einer Mitgliedschaft und, wenn ja, ergreift sie Maßnahmen, damit sich Teile der DITIB-Jugendverbände nicht an der mutmaßlichen Spionage beteiligen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Jugendverbände gem. § 12 SGB VIII sind Organisationen jugendlicher Selbstorganisation und Interessenvertretung. Die Jugendarbeit in Jugendverbänden wird von jungen Menschen gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Die Angebote von Jugendverbänden sind typischerweise Gruppenstunden und Wochenend- und Ferienfreizeiten. Jugendverbände bieten in- und nonformale Bildung, Frei- und Experimentierräume für Jugendliche, Primärprävention und gesellschaftliche Integration sowie Gemeinschaft. Sie bieten aufgrund der verschiedenen Verbandsprofile viele spezifische Identifikationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Jugendverbände leisten dies auf Grund ihrer besonderen Strukturmerkmale: Sie sind freiwillig, ehrenamtlich, selbstorganisiert, parteilich für Kinder und Jugendliche sowie wertorientiert. Ein Jugendring ist der Zusammenschluss der Jugendverbände. Es gibt den Bundesjugendring, die Landesjugendringe und Kreis- bzw. Stadtjugendringe. Im Landesjugendring Niedersachsen e.V. haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Dahinter stehen 80 eigenständige Jugendverbände.

Beim DITIB Landesjugendverband Niedersachsen e.V. handelt es sich nicht um einen gem. § 75 SGB VIII anerkannten freien Träger der Jugendhilfe bzw. der Jugendarbeit, sondern um eine sogenannte Migrantenjugendselbstorganisation. Es erfolgt keine Förderung nach dem niedersächsischen Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit (JFG). Gleichwohl liegt es im Interesse der Landesregierung, dass Migrantenjugendselbstorganisationen in ihrer Entwicklung unterstützt und in ihrer Selbstständigkeit gegenüber Erwachsenenorganisationen gestärkt werden. Solche Entwicklungen und Prozesse werden durch eine Mitgliedschaft im Landesjugendring und durch die dadurch gegebenen Kooperationen und dem Austausch mit den im Landesjugendring zusammengeschlossenen Jugendverbänden positiv beeinflusst.

Der DITIB-Landesjugendverband Niedersachsen wurde 2010 gegründet und hat sich 2013 neu strukturiert. Es wurde die formelle Unabhängigkeit vom Erwachsenenverband geschaffen und eine geschlechtsparitätische Besetzung der Vorstände festgeschrieben. Der Landesjugendverband vertritt junge Menschen aus ca. 90 Moscheegemeinden.

Die DITIB-Jugend ist dann 2014 von der Vollversammlung des Landesjugendrings als Mitglied in die „Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Jugendverbände“ (ANJ) aufgenommen worden, in der kleinere Jugendverbände zusammengeschlossen sind, die einzeln nicht die Voraussetzungen für eine Einzelmitgliedschaft im Landesjugendring erfüllen. Der Aufnahme sind nach Kenntnis der Landesregierung eine gründliche Prüfung der Kriterien und eine längere Diskussion der Mitgliedsverbände des Landesjugendrings vorausgegangen. Die satzungsgemäßen Voraussetzungen für die Aufnahme in den Landesjugendring, sind erfüllt. So gewährleistet z.B. die Satzung der DITIB-Jugend die Unabhängigkeit des Jugendverbands vom Erwachsenenverband.

Nach Kenntnis der Landesregierung handelt es sich bei den Mitgliedern des Landesjugendverbands Niedersachsen und Bremen der DITIB e.V. nicht um Imame bzw. islamische Geistliche, sondern um Jugendliche mit Migrationshintergrund.

Zu 1.:

Die Mitgliedschaft in Jugendringen erfolgt durch eigenverantwortliche Entscheidungen in den Jugendringen im Rahmen ihrer Satzung und wie auch beim Landesjugendring Niedersachsen e.V. durch Beschlüsse von Vollversammlungen. Die Landesregierung ist daran nicht beteiligt und nimmt keine Bewertung von Satzungsangelegenheiten in der originären Verantwortung der Jugendverbände vor.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2.:

Auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Zu 3.:

Aus Mitgliedschaften in Jugendringen abgeleitete Gefahren sieht die Landesregierung nicht.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln