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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage: „Wird die neurochirurgische Abteilung am AKH Celle in den Krankenhausplan des Landes Niedersachsen aufgenommen?“

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU) geantwortet.


Der Abgeordnete Thomas Adasch (CDU) hatte gefragt:

Das Allgemeine Krankenhaus Celle (AKH Celle) ist zertifiziertes überregionales Traumazentrum im Trauma-Netzwerk Nord-Ost-Niedersachsen und zertifizierte überregionale Stroke-Unit. Diese überregionalen Zentren gewährleisten die Notfallversorgung im Landkreis Celle und für den Nordosten Niedersachsens. Das Konzept der Traumanetzwerke wird von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt.

Sowohl für die Anerkennung als überregionales Traumazentrum als auch für die Anerkennung als überregionale Stroke-Unit ist eine 24-Stunden-Bereitschaft von Neurochirurgen vor Ort Bedingung. Um den Anforderungen dieser Zertifizierungen zu entsprechen, betreibt das AKH Celle seit Ende 2007 eine Neurochirurgie mit einer 24-Stunden-Bereitschaft an sieben Tagen der Woche für alle Akuteingriffe an Wirbelsäule und Schädel. Das AKH Celle muss mithin die notwendige Ausstattung einer Neurochirurgischen Klinik vorhalten (fünf Fachärzte, ein Operationsmikroskop, eine Neuronavigation, eine interventionelle Radiologie). Da die Neurochirurgie in Celle nicht in den niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen ist, wird die Vergütung von Schädeloperationen durch die gesetzlichen Kassen abgelehnt. Dies hat zur Folge, dass zwar privat versicherte Patienten adäquat in Celle operiert werden können, Patienten gesetzlicher Krankenkassen jedoch nach Hannover ausweichen müssen.

Um die neurochirurgische Versorgung am AKH Celle aufrechterhalten zu können, wurde am 30. April 2014 beim Sozialministerium der Antrag auf Aufnahme einer neurochirurgischen Abteilung am AKH Celle in den Krankenhausplan des Landes Niedersachsen gestellt. Ein Bescheid steht bislang aus.

1. Unterstützt die Landesregierung aus krankenhausplanerischen Überlegungen die rasche, wohnortnahe Notfallversorgung von Patienten mit Hirnblutungen und schweren Schädel-Hirn-Verletzungen am AKH Celle?

2. Aus welchen Gründen wurde über den Antrag des AKH Celle vom 30. April 2014 durch das Sozialministerium bislang nicht entscheiden?

3. Wann ist mit einer Entscheidung über den Antrag des AKH Celle zu rechnen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Aktuell verfügen in Niedersachsen 13 der noch 180 zugelassenen Krankenhäuser über eine neurochirurgische Abteilung mit einer Gesamtkapazität von 658 Planbetten. Die Analyse des tatsächlichen Bedarfs in Niedersachsen anhand der amtlichen Krankenhausstatistik zeigt, dass landesweit ein Fehlbedarf an neurochirurgischen Planbetten nicht feststellbar ist. Ebenso zeigt die Entwicklung der Belegungsdaten in den letzten fünf Jahren bezogen auf die Anzahl der Berechnungstage und der Fallzahlen einen konstanten bzw. leicht rückläufigen Trend. Aufgrund der hohen Spezialisierung sowie der Überschneidungen mit anderen Fachrichtungen ist auch in Zukunft mit keinem nennenswerten Anwachsen des Bedarfes zu rechnen.

Die Fachrichtung Neurochirurgie ist aufgrund ihrer ärztlichen, pflegerischen und technischen Anforderung hoch spezialisiert und damit der Maximalversorgung zuzuordnen. Zur Aufrechterhaltung der nötigen Expertise, der Sicherstellung der ärztlichen Weiterbildung und nicht zuletzt einer wirtschaftlichen Leistungserbringung muss die Versorgung − auch nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNC) − auf eine begrenzte Anzahl von Standorten beschränkt bleiben. Eine Zersplitterung der Versorgung wäre kontraproduktiv.

Zu 1.:

Ja, im Rahmen des bestehenden Versorgungsauftrages. Dieser umfasst − wie in anderen Traumazentren auch − die notfallmäßige Behandlung von Fällen mit neurochirurgischer Komorbidität. Im Übrigen bleibt die weitere Prüfung (siehe Ziffer 2) abzuwarten.

Zu 2.:

Nach Analyse der Versorgungssituation in der Neurochirurgie wurden die bis dahin vorliegenden Anträge in der Sitzung des Krankenhausplanungsausschusses am 04.05.2016 beraten. Ein Bedarf an zusätzlichen neurochirurgischen Abteilungen in den Versorgungsregionen 1 (ehemaliger Regierungsbezirk Braunschweig), 2 (ehemaliger Regierungsbezirk Hannover) und 4 (ehemaliger Regierungsbezirk Weser-Ems) wurde einvernehmlich nicht gesehen. Eine Reihe von Anträgen wurde daher inzwischen abgelehnt.

Aufgrund der atypischen Versorgungssituation im Versorgungsgebiet 3 (ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg) und insbesondere auch in Celle wurde deshalb über die bestehenden Belegungsdaten hinaus eine vertiefte Analyse unter Beteiligung der Ärztekammer Niedersachsen mit den Mitgliedern des Planungsausschusses vereinbart.

Zu 3.:

Diese kann erfolgen, sobald die Analyse (siehe 2.) vorliegt und deren Auswertung abgeschlossen worden ist. Dann wird die Entscheidung im Krankenhausplanungsausschuss getroffen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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