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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage: Befürwortet die Landesregierung eine Länderöffnungsklausel im Wohngeldgesetz?

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Max Matthiesen (CDU) geantwortet.


Der Abgeordnete Dr. Max Matthiesen (CDU) hatte gefragt:

Die Bürgermeister der Ostfriesischen Inseln sprechen sich für eine Länderöffnungsklausel im Wohngeldgesetz aus, um ein überdurchschnittlich hohes Mietniveau in einzelnen Gemeinden eines Landkreises bei der Bemessung des Wohngeldes berücksichtigen zu können.

Nach § 12 Abs. 2 und 3 des Wohngeldgesetzes richtet sich die Zugehörigkeit einer Gemeinde zu einer Mietenstufe (I - VI) nach dem Mietniveau, das vom Statistischen Bundesamt festgestellt wird. Bei Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 10.000 und mehr ist es gesondert festzustellen, bei Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von weniger als 10 000 und in gemeindefreien Gebieten nach Kreisen zusammengefasst.

Die Gemeinden der Ostfriesischen Inseln haben sämtlich weniger als 10.000 Einwohner und gehören zu den Kreisen Leer (Borkum), Aurich (Juist, Norderney, Baltrum), Wittmund (Langeoog, Spiekeroog) und Friesland (Wangerooge). In allen vier Kreisen ist das Mietniveau lediglich der Mietenstufe I zugeordnet. Das Mietniveau der Inselgemeinden ist jedoch erheblich höher als auf dem Festland, sodass das Wohngeld nach Auffassung der Bürgermeister zu gering ausfalle oder gar nicht erst gewährt werde.

1. Betrifft der geschilderte Sachverhalt nur die Ostfriesischen Inseln, oder gibt es in Niedersachsen und Deutschland weitere vergleichbare Fälle, in denen das Mietniveau zwischen den Gemeinden eines Kreises ähnlich stark differiert?

2. Sieht die Landesregierung in der Anwendung des aktuellen Wohngeldrechts im Falle der Ostfriesischen Inseln ein Problem?

3. Befürwortet die Landesregierung eine Öffnungsklausel im Wohngeldgesetz, die es den Ländern ermöglichen würde, bei der Festlegung von Mietenstufen Sonderfälle berücksichtigen zu können?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Mit Schreiben vom 17.11.2016 hat der Bürgermeister der Stadt Borkum, Herr Georg Lübben, das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) namens aller Bürgermeister der Ostfriesischen Inseln über ein Schreiben gleichen Datums an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) informiert. In diesem Schreiben setzen sich die Bürgermeister der Ostfriesischen Inseln für die Einführung einer Länderöffnungsklausel in das Wohngeldgesetz (WoGG) des Bundes ein, die den Ländern die Möglichkeit eröffnen würde, die Mietenstufen für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die ein hohes Mietniveau verzeichnen, selbst festlegen zu können. Herr Bürgermeister Lübben bat MS um Unterstützung dieser Initiative der niedersächsischen Inselgemeinden.

Da alle Inselgemeinden weniger als 10.0000 Einwohnerinnen und Einwohner haben, kann nach § 12 des WoGG für sie keine eigene wohngeldrechtliche Mietenstufe festgelegt werden. Die Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden vielmehr in der für den jeweiligen Landkreis geltenden Mietenstufe zusammengefasst. Für die vier betroffenen Landkreise Leer, Aurich, Wittmund und Friesland gilt jeweils die niedrigste Mietenstufe I, was einem Mietenniveau entspricht, das mindestens 15% unter dem Durchschnitt der Quadratmetermieten des Wohnraums im Bundesgebiet liegt.

Das Mietenniveau wird gem. § 12 Abs. 3 WoGG vom Statistischen Bundesamt auf der Basis der Wohngeldstatistik festgestellt. Die geringe Anzahl der Wohngeldempfänger in kleinen Kommunen ist als statistische Basis für die Festlegung einer eigenständigen Mietenstufe nicht ausreichend. Dies bestätigt auch die NBank in ihrer im November 2015 vorgelegten „Analyse zur Festlegung der Gebietskulisse für eine Mietbegrenzungsverordnung in Niedersachsen“. Die NBank stellte für die Ostfriesischen Inseln fest: „Aufgrund der besonderen touristischen Attraktivität sind die Verkaufsangebotspreise für Wohnimmobilien sehr hoch. Entsprechend hoch sind die Renditeerwartungen (auch) bei Vermietung.“ Daraufhin sind die Ostfriesischen Inseln in die Gebietskulisse der seit 01.12.2016 geltenden Mieterschutzverordnung aufgenommen worden.

Das Mietenniveau auf den Ostfriesischen Inseln liegt erheblich höher als in den zugehörigen Landkreisen. Die Festlegung der Mietenstufen nach dem WoGG wird dieser Situation nicht gerecht. Dadurch kommt es zu Härten bei den Wohngeldberechtigten. Eine Änderung dieser Situation wäre durch die Änderung des WoGG möglich, etwa durch die von den Bürgermeistern der Inseln angeregte Länderöffnungsklausel. In Anerkennung der besonderen wohngeldrechtlichen Situation der Ostfriesischen Inseln hat Frau Ministein Rundt in einem Schreiben vom 19.12.2016 an Herrn Parlamentarischen Staatssekretär (PSt) Pronold im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Initiative der Bürgermeister der Ostfriesischen Inseln unterstützt.

Herr PSt Pronold hat am 13.02.2017 sowohl gegenüber den Bürgermeistern der Ostfriesischen Inseln als auch Frau Ministerin Rundt geantwortet. Er erkennt darin sowohl die besondere Wohnungsmarksituation der Ostfriesischen Inseln an als auch, dass es durch die Regelungen zur Mietenstufenfestlegung für einkommensschwache Inselbewohnerinnen und Inselbewohner zu besonderen Härten kommen könne. Gleichwohl sehe er aus fachlicher Sicht nach heutigem Stand nur wenig Raum für Sonderregelungen für die Ostfriesischen Inseln. Allerdings werde derzeit geprüft, inwieweit das Mietenstufensystem insgesamt verbessert werden kann, so dass Härten vermieden bzw. verringert werden. Hierzu werde die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag im Wohngeld- und Mietenbericht 2016 berichten, der bis zum 30.06.2017 vorzulegen ist.

Zu 1.:

Es ist nicht auszuschließen, dass auch in anderen Gemeinden in Niedersachsen mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die insbesondere eine besondere touristische Attraktivität besitzen, ein höheres Mietenniveau besteht als im zugehörigen Landkreis. Konkrete Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu nicht vor. Über andere Bundesländer kann die Niedersächsische Landesregierung keine Aussagen treffen.

Zu 2.:

Die niedersächsischen Inselgemeinden stellen eine Sondersituation dar. Auf der Suche nach neuem Wohnraum können Miethaushalte nicht räumlich (z. B. ins Umland) ausweichen. Sie können bei zu geringen bezahlbaren Wohnungsangeboten nur die Insel verlassen und auf dem Festland nach geeigneten Wohnungen suchen. Arbeitsplätze und soziale Kontakte befinden sich aber auf der Insel. Das stellt eine besondere Härte dar.

Zu 3.:

Ja.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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