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Antwort der Landesregierung auf die Dringliche Anfrage: „Zukunftsprojekt „Gesundheitsregionen Niedersachsen“

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Dringliche Anfrage von Abgeordneten der SPD-Fraktion geantwortet.


- Es gilt das gesprochene Wort -


Die Abgeordneten der Fraktion der SPD hatten gefragt:

Die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte werden von der Landesregierung bei der Gestaltung des regionalen Gesundheitswesens unterstützt. Für innovative Versorgungsprojekte einerseits und als Anschubfinanzierung andererseits werden jährlich 600 000 Euro für die „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ auf den Weg gebracht.

Mit dem Ende 2014 von der Landesregierung initiierten Projekt der „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ werden die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte dabei unterstützt, neue Konzepte in der örtlichen Gesundheitsversorgung zu entwickeln und umzusetzen.

Die regionale Gesundheitsversorgung ist ein Schwerpunkt für die Landesregierung. Landkreise, Städte und Gemeinden sind herausgefordert, soziale und gesundheitliche Belange der Menschen direkt vor Ort bedürfnisgerecht zu gestalten.

In den Gesundheitsregionen entwickelte Ideen werden zur Verbesserung der Versorgungsstruktur vor Ort ausgewählt. Weitere Mittel für dieses Projekt stellen die Kooperationspartner − Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, AOK Niedersachsen, Ersatzkassen, BKK Landesverband Mitte − zur Verfügung. Insgesamt zeigt sich eine breite Themenvielfalt in den Gesundheitsregionen, die ein Abbild der aktuellen Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung darstellen. Vor Ort wurden zunächst mit finanzieller Unterstützung der Landesregierung die erforderlichen Strukturen geschaffen, um den regionalen Prozess unter Beteiligung der interessierten Fachöffentlichkeit auf den Weg zu bringen. Alle Beteiligten sind sich einig: „Die Unterstützung von Landkreisen und kreisfreien Städten, das Engagement aller Beteiligten in den Gesundheitsregionen vor Ort und die Entwicklung von innovativen und regionalen Versorgungsangebote zeigen, dass sich die Gesundheitsregionen in Niedersachsen tatsächlich zu einem Erfolgsmodell entwickelt haben. Eine regionale Vernetzung führt nicht nur zu optimalen Versorgungstrukturen, sondern auch dazu, dass die öffentlichen Mittel zielgerichtet eingesetzt werden. Gesundheitsregionen sind Zukunftsprojekte.“

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Welche Gesundheitsregionen in Niedersachsen gibt es?

2. Welche Ziele verfolgen die Gesundheitsregionen?

3. Wo und wie können die Gesundheitsregionen weiterentwickelt werden?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Versorgungssituation der niedersächsischen Bevölkerung wird sich in den kommenden Jahren durch die demografische Entwicklung kontinuierlich verändern. Es werden zunehmend ältere Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Erfahrungen sowie Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten medizinisch und pflegerisch zu versorgen sein. Der Versorgungsbedarf wird also insgesamt steigen. Gleichzeitig gibt es bereits jetzt Regionen innerhalb Niedersachsens, in denen zu wenige Ärztinnen und Ärzte und/oder andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen tätig sind.

Zudem macht der demografische Wandel auch vor der Ärzteschaft nicht halt. So geht eine Prognose des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung aus 2015 für das Jahr 2030 von einem zusätzlichen Bedarf von bis zu 1.050 Hausärztinnen und Hausärzten in Niedersachsen aus.

Um diese Herausforderungen zu meistern, bedarf es der Stärkung der kommunalen Ebene. Denn nur die kommunale Ebene ist geeignet, für gesundheitliche Belange der Menschen regional passende Angebote zu organisieren – und dabei gleichzeitig besondere soziale und kulturelle Aspekte einzubeziehen.

Darüber hinaus müssen die Ressourcen für die gesundheitliche Versorgung der Menschen in Niedersachsen besser vernetzt und aufeinander abgestimmt werden. Eine Verbesserung der Zusammenarbeit über die Sektorengrenzen hinweg und innerhalb der Sektoren selbst – also z.B. zwischen Krankenhaus und Hausarzt, Facharzt und Pflegedienst – vermeidet unnötige Mehrfachversorgung und sichert Behandlungsqualität. Die Gesundheitsregionen bieten eine hervorragende Plattform, die unterschiedlichen Leistungsanbieter vor Ort zusammen zu bringen und gemeinsam sektoren- und landkreisübergreifende Modelle zu entwickeln.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Versorgung in den Kommunen durch die Gesundheitsregionen verbessert wird. Patientinnen und Patienten profitieren z.B. von abgestimmten Behandlungspfaden zur Überwindung von Schnittstellen z.B. beim Wundmanagement oder bei der Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung. Der Zugang von Migrantinnen und Migranten zur regionalen/lokalen Gesundheitsversorgung wird verbessert.

Eine hohe politische Verankerung auf allen Ebenen – regional sowie auf Landesebene – ist absolut notwendig. Genau das geschieht bei dem Projekt Gesundheitsregionen. Die maßgeblichen Entscheidungsträger sind eingebunden. Schließlich zeichnen sich die Gesundheitsregionen durch systematisches und strukturiertes Vorgehen aus. Die Prozessbegleitung durch die Landesvereinigung für Gesundheit hat sich ebenfalls bewährt.

Über den Innovationsfonds fördert der Gemeinsame Bundesausschuss neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und die Gewähr bieten, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Bei der Antragstellung ist in der Regel eine Krankenkasse zu beteiligen. Die Gesundheitsregionen können bei der Auswahl der Ansätze unterstützen, denn im Regelfall sind auch bei den Gesundheitsregionen die Krankenkassen eingebunden.

Außerdem werden die Gesundheitsregionen nach der entsprechenden Landesrahmenvereinbarung mit ihren regionalen Kenntnissen auch bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes einbezogen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen:

Zu 1.:

Insgesamt gibt es aktuell 35 Gesundheitsregionen. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass die Landkreise Göttingen und Osterrode am Harz zum 01.11.2016 fusioniert sind.

Dazu gehören im Einzelnen folgende Landkreise und kreisfreie Städte:

a) Landkreise (24):

Lüneburg, Gifhorn, Hameln-Pyrmont, Peine, Uelzen, Cloppenburg,

Goslar, Göttingen, Oldenburg, Northeim, Friesland, Wesermarsch, Lüchow-Dannenberg, Celle, Leer, Osnabrück, Region Hannover, Vechta, Grafschaft Bentheim, Holzminden, Rotenburg (Wümme), Helmstedt, Diepholz und Nienburg/Weser.

b) Städte (8):

Salzgitter, Göttingen, Wilhelmshaven, Braunschweig, Osnabrück

Landeshauptstadt Hannover, Oldenburg und Delmenhorst.

sowie

c) die drei Landkreise aus der Modellphase „Zukunftsregionen Niedersachsen“: Die Landkreise Wolfenbüttel, Emsland sowie Heidekreis waren in der Zeit von 2011 bis 2013 „Zukunftsregionen Gesundheit“. Diese Pilotregionen geben ihre im Hinblick auf die kommunale Strukturförderung gewonnenen Erfahrungen an die neuen Gesundheitsregionen weiter.

Ich würde es begrüßen, wenn alle, insgesamt 47 antragsberechtigten Kommunen und Landkreise „Gesundheitsregionen“ würden.

Zu 2.:

Mit unseren Gesundheitsregionen stärken wir auf der kommunalen Ebene die gemeinsame Verantwortung aller regionalen gesundheitlichen Akteurinnen und Akteure für eine wohnortnahe und aufeinander abgestimmte medizinische Versorgung. Über einen vorgegebenen, klar strukturierten Prozess entwickeln die Akteure vor Ort passende Versorgungsmodelle und setzen sie um.

Das Land gewährt daher nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gesundheitsregionen in Niedersachsen“ Mittel für den Auf- und Ausbau von Gesundheitsregionen.

Die Richtlinie verfolgt folgende Ziele zur Förderung von Gesundheitsregionen:

a) Erstes Ziel: Kommunale Strukturbildung

Aus Landesmitteln wird ein Strukturaufbau in den Landkreisen und kreisfreien Städten über zwei Jahre als Anschubfinanzierung mit insgesamt bis zu ca. 25.000 € gefördert. Diese Strukturen sehen folgendermaßen aus:

  • regelmäßige regionale Gesundheitskonferenzen,

  • regionale Steuerungsgruppen,

  • themenbezogene regionale Arbeitsgruppen zur Entwicklung innovativer Versorgungs- und/oder Kooperationsprojekte und Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Primärprävention sowie die

  • systematische Zusammenarbeit mit den drei Modellregionen des Vorgängerprojekts „Zukunftsregionen Niedersachsen“ (Landkreise Emsland, Heidekreis und Wolfenbüttel)

    b) Zweites Ziel: Die Entwicklung und Umsetzung innovativer medizinischer Versorgungs- und/oder Kooperationsprojekte auf regionaler Ebene. Themen sind beispielsweise

  • Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und nicht ärztlichen Gesundheitsberufen,

  • die Ansiedlung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten – insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten – in ländlichen Regionen,

  • die Entlastung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten – insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten – durch Delegation und Substitution, Teamarbeit und Vernetzung oder

  • die Entwicklung von Mobilitätskonzepten (u.a. ÖPNV).

Zu 3.:

Die aktuelle Förderperiode endet Ende 2017. Es ist beabsichtigt, das Projekt der „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ in modifizierter Form bis 2020 zu verlängern. Dies ist auch bereits mit den aktuellen Kooperationspartnern – Kassenärztliche Vereinigung, AOKN, vdek und BKK-Landesverband Mitte − abgestimmt. Aller Voraussicht nach können wir dabei auch mit der Ärztekammer einen weiteren Kooperationspartner begrüßen. Die Gesundheitsregionen sind also ein Erfolgsmodell, das sich immer weiter verbreitet.

Es ist zunächst - noch für 2017 - vorgesehen, die von Beginn an teilnehmenden Gesundheitsregionen, deren Strukturförderung bereits ausgelaufen ist bzw. vor Ende des Jahres 2017 ausläuft, weiter zu unterstützen. Alle Gesundheitsregionen die bereits jetzt länger als ein Jahr dabei sind, erhalten dafür eine anteilige Strukturförderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt. Damit ist ein nahtloser Übergang in die Folgeförderung im Jahr 2018 auch für diejenigen Gesundheitsregionen sichergestellt, die bereits frühzeitig mit dem Modell begonnen haben.

Für 2017 ist zudem - abweichend von der bisherigen Verfahrensweise - nur eine Projektförderrunde vorgesehen. Die Frist ist auf den 15.08.2017 festgelegt. Der Verwaltungsaufwand wird minimiert, indem nur eine Förderrunde durchgeführt wird. Die Fördersumme insgesamt bleibt gleich.

Die Konzeption für 2018 ist im Grundsatz mit den Kooperationspartnern (AOK Niedersachsen, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Ersatzkassen, BKK Landesverband Mitte) abgestimmt. Folgendes ist geplant:

a. Regionale Förderung der Gesundheitsregionen:

Alle Gesundheitsregionen erhalten pauschal 13.000 € pro Jahr für den Aufbau bzw. die Unterstützung von Strukturen vor Ort sowie für kleinere regionale Projekte. Dies gilt auch für ab 2018 neu hinzu kommende Gesundheitsregionen.

b. Überregionale Projektförderung:

Die bisherige Projektförderung wird modifiziert. Künftig sollen Projekte landkreisübergreifend sein. Weitere Fördervoraussetzung ist, dass ein Leistungsanbieter bzw. Kostenträger (z. B. niedergelassener Arzt/Ärztin, Pflegedienst oder Krankenkasse) einbezogen/beteiligt wird. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass sich Versorgungsangebote - gerade für komplexere Erkrankungsbilder – nicht nur auf den einzelnen Landkreis beziehen. Die frühzeitige Zusammenarbeit mehrerer Landkreise wird also in der Regel sinnvoll sein. Die Einbeziehung der für das jeweilige Versorgungsangebot zuständigen Leistungsanbieter bindet das für die Projektentwicklung notwendige Know-how ein.

In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollte eine Projektfördersumme je Projekt in Höhe von 150.000 € angestrebt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen könnten damit etwa 3 Modellprojekte jährlich gefördert werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.03.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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