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Antwort auf die mündliche Anfrage: Welche Kontrollrechte sind zukünftig in der Psychiatrie vorgesehen?

Hannover. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Volker Meyer (CDU) geantwortet.

Der Abgeordnete Volker Meyer (CDU) hatte gefragt:

Die Besuchskommission des Ausschusses für psychiatrische Krankenversorgung hat in der Psychiatrischen Klinik Wunstorf bei einem unangekündigten Besuch im Januar 2013 festgestellt, dass zwölf oder dreizehn demenzkranke Senioren in ihren Betten im Aufenthaltsraum bei Neonlicht übernachten mussten. Diesen auch nach Auffassung des Sozialministeriums „nicht tolerablen Zustand“ nahm Ministerin Rundt zum Anlass, im NDR darauf hinzuweisen, dass „das Ministerium vor Jahren zu viele Rechte abgegeben“ habe, obwohl „längst bekannt war, dass man hier eine Gesetzeslücke hat“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Rechte wurden seinerzeit konkret abgegeben, die einen entsprechenden Vorfall verhindert hätten?

2. Welche Gesetzeslücke besteht in diesem Zusammenhang nach Auffassung der Landesregierung?

3. Wie ist beabsichtigt, diese Gesetzeslücke zu schließen, und wie ist der Zeitplan hierfür?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Niedersächsische Landesregierung hatte gegenüber den psychiatrischen Landeskrankenhäusern bis zum jeweiligen Zeitpunkt der Eigentumsübertragung der einzelnen Landeskrankenhäuser auf die neuen Träger zwischen 01. August 2007 und 01. Januar 2008 umfassende Kontrollbefugnisse. Diese beinhalteten die Fachaufsicht einschließlich der Rechtsaufsicht, die Dienstaufsicht und die Personalhoheit. Nach der Veräußerung der Landeskrankenhäuser verfügt die Landesregierung noch über die Fachaufsicht gegenüber den 26 nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) beliehenen Krankenhäusern, einschließlich der acht ehemaligen Landeskrankenhäuser. Diese Fachaufsicht beinhaltet die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem NPsychKG. Da zu den 26 insoweit beliehenen Einrichtungen aber auch Akutkrankenhäuser mit psychiatrischen Abteilungen gehören, werden bei diesen nur die psychiatrischen Abteilungen von dieser Fachaufsicht erfasst.

Die Fachaufsicht hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 05. Dezember 2008 (StGH 2/07) wie folgt definiert:

„Bei dem im Gesetz verwandten Begriff der Fachaufsicht handelt es sich um einen juristischen Terminus mit feststehendem Bedeutungsinhalt, der einer über den Wortlaut hinausgehenden Auslegung entgegensteht. Aus den inhaltlichen Konkretisierungen der fachaufsichtsrechtlichen Befugnisse des Fachministeriums in §§ 15 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 NPsychKG n. F., 3 a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nds. MVollzG n. F. lässt sich überdies der Schluss ziehen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Fachaufsicht nicht untechnisch im Sinne einer allgemeinen Aufsicht des Fachministeriums über alle Entscheidungen der Beliehenen mit einem auch nur mittelbaren Bezug zur übertragenen Aufgabe verwendet hat (vgl. auch die Entwurfsbegründungen zum Nds. MVollzÄndG und zum NPsychKÄndG, Nds. LTDrs. 15/3290, S. 10 f., 15/3290, S. 10 f.). Einer die Inhalte der Fachaufsicht erweiternden Interpretation stehen zudem Grundrechte der Gesellschaften bzw. ihrer Gesellschafter aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG entgegen, da Beschränkungen des Grundrechts der Berufsfreiheit und der Gesellschafterrechte einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedürften.“

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Abgegeben im Zuge des Verkaufs der Landeskrankenhäuser wurde zusammen mit der Personalhoheit die Dienstaufsicht. Sie umfasst die fachliche und rechtliche Kontrolle der Ausübung des Dienstes und wäre aus Sicht der Landesregierung geeignet gewesen, den Vorfall zu verhindern.

Zu 2. und 3.:

Die dem Ministerium verbliebene Fachaufsicht wird im Rahmen der anstehenden NPsychKG-Novelle, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben des Staatsgerichthofes, im Sinne einer Präzisierung überarbeitet und angepasst werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist noch im Laufe dieses Jahres zu erwarten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.04.2013

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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