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„Pflegekammern lösen die Probleme nicht!“

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Christian Dürr, Horst Kortlang, Gabriela König und Hermann Grupe (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Christian Dürr, Horst Kortlang, Gabriela König und Hermann Grupe (FDP) hatten gefragt:

„Pflegekammern lösen die Probleme nicht!“, lautet der Titel einer gemeinsamen Veröffentlichung von ver.di und DGB. Die Veröffentlichung (weitere Informationen zur Studie und zum Thema
unter https://gesundheit-soziales.verdi.de/berufe/pflegeberufe/pflegekammer) wirft eine Reihe von Fragen auf, die sich auch uns stellen.

  1. Was spricht gegen einen Pflegering nach bayrischem Modell?

2. Wie kommt es zu Kosten von bis zu 2 500 Euro, wenn jemand nicht Mitglied werden möchte?

3. Wie bewertet die Landesregierung die dort zitierte Aussage von Prof. Dr. Martini, „Weder die erhofften Verbesserungen der unmittelbaren tariflichen Arbeitsbedingungen und der Betreuungsschlüssel noch die politisch ausgelobte größere ideelle Anerkennung wird eine Pflegekammer hervorbringen“?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Der demografische Wandel verleiht der Sicherung der pflegerischen Versorgung eine zunehmende Dringlichkeit. Im internationalen Vergleich ist festzustellen, dass die Pflege in Deutschland nicht die Stellung im Gesundheitswesen hat, die ihr von ihrer Bedeutung für die Patientenversorgung zukommt. In vielen Staaten der Europäischen Union gibt es bereits Pflegekammern. In Deutschland steht diese Entwicklung ganz am Anfang. In Rheinland-Pfalz hat die erste Pflegekammer zum 01.01.2016 ihre Arbeit aufgenommen. In Schleswig-Holstein ist das Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer am 16.07.2015 vom Landtag beschlossen worden. Der Errichtungsausschuss hat dort am 09.12.2015 seine Arbeit aufgenommen.

Die Pflege erfährt durch die Gründung der Pflegekammer Niedersachsen eine deutliche Aufwertung. Diese Stärkung des Berufsstandes erfolgt auch im Interesse der Sicherung des Fachkräftebedarfs und der Qualität in den Pflegefachberufen sowie mit der Überzeugung, dass eine Pflegekammer als Institution besser als bisher auf die zukünftigen Herausforderungen bezüglich der Pflegausbildung, der Pflegepraxis und der Interessenvertretung der in der Pflege Beschäftigten reagieren kann.

Die Pflegekammer ist eine demokratisch legitimierte berufspolitische Vertretung aller Pflegefachkräfte (Majoritätsprinzip). Damit ist sie geeignet, sowohl das Selbstverständnis als auch die öffentliche Wahrnehmung des pflegerischen Berufsstandes entscheidend zu verbessern. Pflegefachkräfte werden als eigenständige Profession und wichtige Akteure im Gesundheitswesen anerkannt und können mit größerem Selbstbewusstsein agieren.

Zudem befreit sich mit einer Selbstverwaltung der Berufsstand Pflege von Bevormundung und erhält das Recht, seine Angelegenheiten innerhalb der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst zu regeln. Es ist davon auszugehen, dass die Akzeptanz von Vorgaben, die von den Berufsangehörigen selbst erarbeitet werden (z. B. Berufsordnung), in der Öffentlichkeit und Berufspraxis höher ist.

Ferner kann die Pflegekammer durch die Erarbeitung von Empfehlungen und Leitlinien oder durch freiwillige Projekte wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Pflegepraxis geben und fachliche Vorarbeiten für gesetzliche Regelungen leisten. Empfehlungen, Leitlinien und Gutachten der Pflegekammer können bei Rechtsstreitigkeiten über Pflegeverfahren oder über die Praxis der Pflege zur Feststellung des aktuellen Standes der Wissenschaft herangezogen werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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