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„Am Leben teilnehmen: Organspendenbereitschaft erhöhen“

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.01.2018, TOP 13


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Nach der aktuellen Statistik der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) haben im vergangenen Jahr nur 797 Menschen Organe gespendet. Das sind nochmal 60 weniger als im Vorjahr und damit der niedrigste Stand seit 20 Jahren. Damit steht Deutschland im Vergleich fast hinter allen anderen westeuropäischen Ländern.

Derzeit warten in Deutschland mehr als 10.000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, etwa 8.000 auf eine Niere. Es warten etwa dreimal so viele Menschen auf eine neue Niere, wie Transplantate vermittelt werden können. Für Herz und Leber gilt: Einige Patientinnen und Patienten müssen wegen des schlechten Allgemeinzustandes von der Warteliste genommen werden, andere sterben, wenn kein Organ rechtzeitig zur Verfügung steht.

Was das für die Schwerstkranken bedeutet, wieviel Leid und Hoffnungslosigkeit für die Patientinnen und Patienten und ihre Familien, kann sich jeder ausmalen.

Das geltende Recht sieht im Transplantationsgesetz (TPG) eine „Erklärungs- oder Entscheidungslösung“ vor, wie sie in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern bereits Gesetz ist. Das bedeutet, alle Bürgerinnen und Bürger sollen regelmäßig die Möglichkeit erhalten, sich über die Organspende zu informieren und eine eigene informierte Entscheidung zu treffen. Um eine solche informierte Entscheidung fällen zu können, bieten unter anderem wir als Gesundheitsministerium, aber auch die Krankenkassen Informationen über das Verfahren der Organspenden an und klären auf. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert außerdem auf einer eigenen Webseite umfassend über die Organspende.
Auf www.organspende-info.de kann man zum Beispiel nachlesen, unter welchen Voraussetzungen ein Organ entnommen werden darf.


Es bleibt schwer zu erklären, dass viele Menschen der Organspende zwar offen gegenüber stehen, aber nur wenige einen Organspenderausweis haben. Ich weiß, dass diese Entscheidung für viele nicht einfach ist, denn sie setzt voraus, dass man sich mit seinem eigenen Lebensende, seinem eigenen Tod befasst. Doch die Entscheidung hilft vor allem den Angehörigen. Denn wenn kein Organspenderausweis vorhanden ist, müssen die nahen Angehörigen für oder gegen eine Organspende entscheiden, meist in einer Situation der Überforderung und Trauer. Jede dokumentierte Entscheidung hilft, denn sie befreit die Angehörigen von einer Entscheidung im Moment der Trauer und stellt sicher, dass allein die selbst getroffene, selbstbestimmte Entscheidung Anwendung findet.

Lassen Sie mich zum Abschluss nochmal auf Niedersachsen zu sprechen kommen:
Wir werden zeitnah ein Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes vorlegen, das insbesondere die Qualifikation und den Umfang der Freistellung von Transplantationsbeauftragten in unseren Kliniken vorsieht. Ziel ist die Sicherung der Qualität des Verfahrens der Organspenden und die Verbesserung der Patientensicherheit in Niedersachsen. Mit diesem Gesetz wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, die Zahl der Organspenden wieder zu erhöhen und dafür bitte ich Sie bereits jetzt um Ihre Unterstützung.

Ich bitte Sie heute nicht um die Zustimmung zu einem neuen Gesetz, ich bitte von mir aus alle in Niedersachsen um eine persönliche Entscheidung.

Vielen Dank!“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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