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91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Situation junger Flüchtlinge und Geduldeter verbessern“


Der Weg in ein Studium oder in den Arbeitsmarkt soll für junge Flüchtlinge und Geduldete nach dem Willen der Arbeits- und Sozialminister und -ministerinnen künftig leichter werden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die Länder heute gemeinsam in Mainz die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob junge Geduldete vom bestehenden Beschäftigungsverbot ausgenommen werden können. Ein zweiter Prüfauftrag ist an die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder gegangen. Diese werden gebeten sicherzustellen, dass Asylsuchenden, Geduldeten und Menschen mit humanitären Aufenthaltstiteln ein Hochschulstudium in der Regel aufenthaltsrechtlich nicht untersagt wird.

„Ob die volle gesellschaftliche Teilhabe erreicht wird, hängt stark vom chancengleichen Zugang ins Erwerbsleben ab“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Er ermöglicht den Menschen, sein Leben aus eigener Kraft zu gestalten, und integriert den Menschen in soziale Netzwerke. Arbeiten fordert von ihm täglich, mit anderen Menschen in Dialog zu treten, Herausforderungen anzunehmen und sich selbst zu beweisen.“

Weit über ein Drittel der Asylanträge wird von Minderjährigen unter 18 Jahre gestellt, mehr als die Hälfte der geduldeten Personen ist unter 30 Jahre alt. Ihre Chancen auf berufliche Teilhabe steigen mit ihrem Bildungs- und Ausbildungsniveau. Das fortdauernde Beschäftigungsverbot hindert junge Flüchtlinge daran, Arbeit aufzunehmen. Das Verbot kann zum Beispiel auch verhängt werden, wenn ein Jugendlicher sich weigert, bei der Aufdeckung eines Fehlverhaltens der Eltern mitzuarbeiten. „Das muss sich ändern“, so Rundt. „Ein fehlender Zugang zum Arbeitsmarkt ist ein verheerendes Signal an junge Flüchtlinge. Er senkt die Motivation, sich im Bildungssystem erfolgreich zu beteiligen, um sein Leben selbstbestimmt führen zu können.“

Basis für den Eintritt in den Arbeitsmarkt und für gute Leistungen in der Schule ist die Kenntnis der deutschen Sprache. Um diese Grundlage zu schaffen, haben die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister auf ihrer heutigen Konferenz die Bundesregierung auch gebeten, die berufsbezogene Sprachförderung in der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds weiterhin so auszugestalten, dass Asylsuchende und Geduldete auch künftig daran teilnehmen können. Daneben streben sie an, die Integrationskurse für alle Flüchtlinge zu öffnen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.11.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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