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30 Millionen Euro stehen für energetische Sanierung in sozial benachteiligten Quartieren bereit

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Klimafreundliches Wohnen darf keine Frage des Geldbeutels sein“


NBank-Vorstandsvorsitzender Michael Kiesewetter: „Es entsteht ein attraktiver Anreiz, den älteren Mietwohnungsbestand zu modernisieren“

Das Land Niedersachsen hat ein Förderprogramm zur CO2-Reduzierung im Wohngebäudebestand in sozial benachteiligten Quartieren auf den Weg gebracht. Das Programmvolumen beträgt rd. 30 Millionen Euro, die aus dem Wohnraumförderfonds des Landes bereitgestellt werden. „Klimafreundliches Wohnen darf nicht nur dort stattfinden, wo die Menschen über ausreichend Einkommen verfügen – Klimaschutz darf keine Frage des Geldbeutels sein“, erklärt die Niedersächsische Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt: „Mit dem 30-Millionen-Euro-Programm ermöglichen wir, dass auch Menschen mit geringem Einkommen klimafreundlich und energieeffizient wohnen können, ohne dass die Mieten in unbezahlbare Höhen steigen.“

In Niedersachsen entfallen rund zwei Drittel der CO2-Emissionen auf den Endenergieverbrauch. Darunter sind die privaten Haushalte und der Verkehr mit jeweils einem Viertel die größten CO2-Emittenten. Der Gebäudebestand in Niedersachsen besteht zu zwei Dritteln aus Gebäuden, die bereits vor dem Inkrafttreten der
1. Wärmeschutzverordnung im Jahre 1979 errichtet wurden. Vor allem in sozial benachteiligten Gebieten sind Wohngebäude bislang nicht oder nur unzureichend energetisch saniert worden. In diesen Beständen kann mit der energetischen Sanierung eine Einsparung an Primärenergie von circa 80 % erreicht werden. Vor allem im Mietwohnungsbau rechnet sich energetische Modernisierung teilweise nur bei deutlichen Mieterhöhungen. Dies aber ist für Mieterhaushalte im unteren Einkommensbereich oft nicht tragbar.

„Ziel des Förderprogramms ist es daher, die energetische Modernisierung in sozial benachteiligten Quartieren warmmietenneutral zu ermöglichen“, so Ministerin Cornelia Rundt. In diesen Quartieren werden energetische Modernisierungsmaßnahmen bisher trotz bestehender Förderprogramme der KfW nicht durchgeführt, weil die nach den mietrechtlichen Bestimmungen zulässigen Mieterhöhungen nicht am Markt durchgesetzt werden können und Investitionen zur CO2-Reduzierung folglich als unrentabel unterbleiben.

„Mit den neuen Fördermöglichkeiten entsteht nun ein attraktiver Anreiz für Investoren, den älteren Mietwohnungsbestand energetisch zu modernisieren. So ist das Darlehen 20 Jahre zinsfrei und es besteht keine Mietpreis- und Belegungsbindung. Insgesamt trägt das Förderprogramm zum Erreichen der energiepolitischen Ziele des Landes Niedersachsen bei“, so Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Den Antrag auf ein Darlehen für energetische Modernisierung von Mietwohnungen müssen jeweils bis zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde) gestellt werden. Dort sind auch alle Antragsformulare und weitere Informationen erhältlich.

Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie auf der Internetseite der NBank: www.nbank.de

Zur möglichen Förderung konkreter Projekte berät André Sander, Team Kreditservice,
E-Mail: andre.sander@nbank.de, Telefon: 0511/30031-672.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.09.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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